Impressum

Verantwortlich:

Molauer Autoverwertung
Fred Sonneberg
Molau 61
06618 Molauer Land
 

Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern: 2024647 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 155148922 

 

Stand Dezember 2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Molauer Autoverwertung, Inhaber Fred Sonnenberg (im Folgende “Verkäufer“ genannt) und Verbrauchern und Unternehmern (im nachfolgenden "Käufer" genannt) für den Verlauf und die Lieferung von Fahrzeugteilen sowie Ersatzteilen und die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistung. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

 

Mit der Bestellung erkennt der Käufer die Geltung und den Inhalt dieser AGB an. Die weiteren Angaben zum Verkäufer entnehmen Sie bitte dem Angebot. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

II. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss richtet sich nach den §§ 9 bis 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ebay, die der Käufer unter http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreewent.html mit einem Klick auf die vorbenannte Adresse aufrufen kann.

 

Zusammenfassend kommt wie folgt ein Vertrag zustande:  Mit dem Einstellen des Angebotes auf die eBay-Plattform gibt der Verkäufer ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn der Käufer bei Angeboten zum Höchstgebot bei Ablauf des Angebotszeitraums das gültige Höchstgebot abgegeben hat, § 10 ebay-AGB. Ein Gebot gibt der Käufer verbindlich mit Klicken auf den Button “bieten“ ab, wenn er bei Angeboten zum “Sofort kaufen“ oder “sofort und neu“ auf den Button “Sofort kaufen“ klickt und den Kauf durch bestätigen der Schaltfläche “kaufen“ bestätigt, § 11 Nr.1 ebay-AGB. Bei Klicken auf den Button “Preis vorschlagen“ gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Ein Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Verkäufer den Preisvorschlag annimmt, § 11 Nr.2 ebay-AGB.

 

Diese Vertragsbedingungen können Sie mit der Druckfunktion Ihres Browsers ausdrucken, oder über die Funktion “Seite speichert" auf Ihrem Computer speichern. Eingabefehler können Sie korrigieren, bis Sie auf den Button “bieten“; “kaufen“ oder “Preis vorschlagen" geklickt haben. Danach ist eine Korrektur nicht mehr möglich und die Erklärung verbindlich.

 

III. Preise

Sämtliche genannten Endpreises sind in EUR ausgewiesen und enthalten die gesetzliche vorgeschriebene Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % sowie sämtliche sonstigen Preisbestandteile. Skonto und weitere Nachlässe werden nicht gewährt, es sei denn, es wird im jeweiligen Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen.

 

Zusätzlich entstehen Versandkosten, die im jeweiligen Angebot konkret ausgewiesen werden und die durch den Käufer zu tragen sind. Bei Lieferungen die außerhalb der EU liegen (z.B. Schweiz) fallen zusätzlich Zölle und Gebühren an.

 

IV. Zahlungen

Die Möglichkeiten der Zahlung werden im Angebot ausgewiesen und können in der Regel wahlweise per Vorkasse, Nachnahme, über PayPal oder bar bei Selbstabholung erfolgen. Bei der Zahlung per Nachnahme wird neben der Nachnahmegebühr eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2,- € fällig, die vor Ort durch den Zusteller erhoben wird.

 

Der Verkäufer ist - auch bei anders lautender Bestimmung durch den Käufer - berechtigt, Zahlungen nach §§ 366 Abs.2, 367 Abs.1 BGB zu verrechnen. Das Recht des Käufers die Aufrechnung, ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen des Verkäufers oder ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB auszuüben, ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen zulässig. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu erheben. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Zinsschadens vorbehalten.

 

Der Käufer kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung durch den Verkäufer nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises nicht zahlt. Unabhängig davon kommt der Käufer in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt leistet.

 

V. Lieferbedingungen

Die Lieferzeit wird im Angebot ausgewiesen. Sollte die Lieferung mehrere Teile umfassen, so kann der Verkäufer sie auch im Wege von Teilleistungen erbringen, soweit diese nicht für den Käufer unzumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten werden nicht erhoben. Es bleibt bei dem im Angebot ausgewiesenen Versandkosten.

 

Falls trotz dreimaligen Versuchs der Auslieferung der Ware an den Käufer eine Zustellung nicht möglich ist, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Der Verkäufer ist berechtigt eigene Mehraufwendungen in Abzug zu bringen.

 

Falls mehrmalige Versuche zwecks Zustellung der Ware erforderlich sind, die der Käufer zu vertreten hat, dann können dadurch entstehende Mehrkosten beim Käufer geltend gemacht werden. 

 

Im Fall des Eintritts unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb der Einflussmöglichkeit vom Verkäufer liegen, z. B. Streik etc., verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Ein Rücktritt vom Vertrag wird für diesen Fall ausgeschlossen.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor.

 

Bei erheblichen Zahlungsrückständen des Kunden sowie erheblicher Verletzung der Vertragspflichten durch den Käufer gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der ausdrücklichen Erklärung durch den Verkäufer.

 

VII. Haftung

Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an das beauftragte Speditions- oder Logistikunternehmen auf den Käufer über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder an einen von ihm bestimmten Empfänger über.

 

Der Käufer ist verpflichtet, Schäden oder Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich - nicht per Email - anzuzeigen oder von diesem aufnehmen zu lassen. Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit - ausgeschlossen.

 

Kommt der Verkäufer trotz gesetzter Lieferfrist in Verzug und ist von Kunden die im weiteren gesetzte angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung erfolglos abgelaufen, kann der Kunde vom Vertrag insoweit zurücktreten, als der Vertrag noch nicht erfüllt ist. Ansprüche, insbesondere wegen Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, wenn und soweit der Verzug von einem gesetzlichen Vertreter oder von einem Erfüllungsgehilfen des Verkäufers oder der Verkäufer selbst, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und wenn durch den Verkäufer schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind.

 

VIII. Gewährleistung

Bei den verkauften Ersatzteilen handelt es sich um gebrauchte Teile, sofern diese Teile nicht ausdrücklich als Neuteile bezeichnet sind.

 

Ansprüche des Käufers wegen Sachmangel verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Falls der Käufer eine juristischen Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen und selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist wird bei Verbrauchern und Unternehmern ausgeschlossen.

 

Die Gewährleistung ist weiterhin ausgeschlossen, wenn der Käufer nicht den fachgerechten Einbau unter Beachtung der jeweiligen Einbauvorschriften und Wartungsintervalle nachweisen kann.

 

Dem Unternehmer obliegt bei Erhalt der Ware darüber hinaus eine sofortige Prüfungs- und Untersuchsobliegenheit. Die Gewährleistung für erkennbare Mängel, die aufgrund einer unterlassenen Prüfung beim Empfang der Ware nicht erkannt und gerügt worden sind, wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

 

Beim arglistigen Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit, bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

 

Abgaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter und stellen nicht die Zusicherung einer Eigenschaft i.S.d. §§ 434ff. BGB dar. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben.

 

Eine Eigenschaft der Ware ist nur dann zugesichert, wenn dies zwischen dem Verkäufer und Käufer schriftlich vereinbart ist und als solche z.B. im Wege des Angebots gekennzeichnet worden ist. Was die Art und den Umfang der Lieferung anbelangt, so sind allein die im Angebot sowie in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend. Soweit km-Stände ausgewiesen werden, beziehen sich diese auf den abgelesenen Zählerstand zum Zeitpunkt der Demontage bzw. auf Angaben der Zulieferer. Soweit Verschleißerscheinungen benannt werden, beziehen sich diese auf den vom Verkäufer erkennbaren Zustand.

 

Für den Verbraucher gilt folgendes: Der Verkäufer entscheidet darüber, ob erhebliche Fehler oder Mängel im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt werden. Sollten zwei Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, so kann der Käufer nach seiner Wahl die Wandlungen oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Falls sich der Käufer für die Wandlung entscheidet, ist der Käufer nicht mehr berechtigt die gelieferte Ware zu nutzen. Für die Dauer der bis dahin erfolgten Nutzung steht dem Verkäufer ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu.

 

IX. Anwendbares Recht

Für die Rechtsbeziehungung der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Verkäufer bestehenden Geschäftsbeziehung sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers in 06618 Molauer Land OT Molau, sofern Sie nicht Verbraucher sind, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

X. Salvatorischen Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen aus den vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Weitere Hinweise

 

Datenschutz

 

 

Datenschutzrichtlinien gem. Datenschutzverordnung

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Bitte senden Sie dazu per Post oder Email Ihr Begehren an

 

Molauer Autoverwertung

Inh. Fred Sonnenberg

Molau 61

06618 Molauer Land OT Molau

Fon: (+49) 036694 - 22739

Fon:(+49) 036694 - 21092

eMail: molauer_autoverwertung@T-online.de

 

Elektrogeräteverordnung

 

Die Hersteller müssen ab dem 13.06.2006 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Elektronik- und Elektrogeräte, die nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht worden sind, müssen vom Hersteller mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) gekennzeichnet werden. Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Abfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.

 

Elektrogeräte die Sie bei uns, nach dem 13.08.2005, gekauft haben und nicht über die erforderliche Kennzeichnung verfügen, werden von uns kostenlos zurückgenommen und fachgerecht entsorgt. Sie können diese Elektrogeräte in unserem Ladengeschäft abgeben oder an uns zurücksenden.

 

Verpackungsverordnung

 

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung - wie etwa dem „Grünen Punkt“ des Dualen System Deutschland AG - tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

 

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.
 

Molauer Autoverwertung

Inh. Fred Sonnenberg

Molau 61

06618 Molauer Land OT Molau

Fon: (+49) 036694 - 22739

Fon:(+49) 036694 - 21092

eMail: molauer_autoverwertung@T-online.de

 


Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken.


Molauer Autoverwertung

Inh. Fred Sonnenberg

Molau 61

06618 Molauer Land OT Molau

 

Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.

 

 

Hier finden Sie uns

Molauer Autoverwertung
Molau 61
06618 Molauer Land

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

036694/22739

oder schreiben Sie uns

molauer_autoverwertung@t-online.de